Rechtsprechung
   StGH Hessen, 09.02.1972 - P.St. 665   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,982
StGH Hessen, 09.02.1972 - P.St. 665 (https://dejure.org/1972,982)
StGH Hessen, Entscheidung vom 09.02.1972 - P.St. 665 (https://dejure.org/1972,982)
StGH Hessen, Entscheidung vom 09. Februar 1972 - P.St. 665 (https://dejure.org/1972,982)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1972,982) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gegen Referent einer Volkshochschule

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gegen Referent einer Volkshochschule)

  • Wolters Kluwer
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ESVGH 22, 136
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • StGH Hessen, 24.11.1966 - P.St. 414

    Beschluß; Einsetzung; Gewaltenteilung; Hessen; Korollar-Theorie; Landtag;

    Auszug aus StGH Hessen, 09.02.1972 - P.St. 665
    Aus dem Wesen des Untersuchungsausschusses als Hilfsorgan des Parlaments ergibt sich nur, daß der Untersuchungsausschuß sich innerhalb der Grenzen der Parlamentskompetenz halten muß; einen selbständigen vom Willen des Landtags unabhängigen Wirkungskreis besitzt er nicht (vgl. Hess. StGH, Urteil vom 24. November 1966 - P. St. 414 -, …

    1966, 1612 = ESVGH Bd. 17, 1 = DÖV 1967, 51 = JR 1967, 434, mit weiteren Nachweisen).

    Soweit der Rechtsprechung bisweilen Begrenzungen im Einzelfall überhaupt erforderlich schienen, sind nur der zeitliche Gesichtspunkt, die funktionellen Grenzen (Gewaltentrennung) und besondere Zwecke der Enquête in Betracht gezogen worden (so seinerzeit in dem o. a. Urteil des Hess. StGH vom 24. November 1966 - P. St. 414 -,), Gesichtspunkte, die hier keine Rolle spielen.

    Das ist verfassungsrechtlich völlig unbedenklich (vgl. P. St. 414, aaO).

    Unerheblich ist für die Zulässigkeit der Grundrechtsklage, ob der Untersuchungsausschuß richtig eingesetzt worden ist, d. h. ob bereits der Antrag des verfassungsrechtlich vorgesehenen Quorums die Einsetzung des Ausschusses bewirkt hat oder ob es noch eines Plenarbeschlusses des Landtags bedurft hätte und welche Bedeutung die die Einsetzung feststellende Äußerung des Landtagspräsidenten hatte (vgl. dazu Hess. StGH, Urteil vom 24. November 1966 - P. St. 414 -, aaO).

  • StGH Hessen, 07.01.1970 - P.St. 539

    Hessen - Grundrechtsklage gegen verkündetes, aber noch nicht in Kraft getretenes

    Auszug aus StGH Hessen, 09.02.1972 - P.St. 665
    Voraussetzung ist aber, daß der einzelne gegenwärtig und unmittelbar in seinen Grundrechten verletzt sein muß, ohne daß eine Ausführungsnorm oder ein Vollziehungsakt hinzutreten müßte (vgl. Hess. StGH, Urteile vom 7. Januar 1970 - P. St. 539 -, …

    1970, 342 = ESVGH 20, 206 = DÖV 1970, 243 = DVBl. 1970, 524 (L), mit zahlreichen Nachweisen; zuletzt Urteil vom 20. Dezember 1971 - P. St. 608/637 - ferner Zinn-Stein, Verfassung des Landes Hessen, Kommentar, Art. 131 - 133, Anm. B. IV. 14).

  • StGH Hessen, 20.12.1971 - P.St. 608

    Elternrecht; Förderstufe; Gleichheitssatz; Grundrechtsklage; Jahresfrist;

    Auszug aus StGH Hessen, 09.02.1972 - P.St. 665
    1970, 342 = ESVGH 20, 206 = DÖV 1970, 243 = DVBl. 1970, 524 (L), mit zahlreichen Nachweisen; zuletzt Urteil vom 20. Dezember 1971 - P. St. 608/637 - ferner Zinn-Stein, Verfassung des Landes Hessen, Kommentar, Art. 131 - 133, Anm. B. IV. 14).
  • BVerfG, 27.05.1958 - 2 BvQ 1/58

    Volksbefragung

    Auszug aus StGH Hessen, 09.02.1972 - P.St. 665
    Für eine einstweilige Anordnung ist jedoch dann kein Raum, wenn die anhängige Grundrechtsklage unzulässig ist (Hess. StGH, Beschluß vom 16. Juni 1971 - P. St. 631 - BVerfGE 7, 367 (371)).
  • BVerfG, 21.07.1970 - 2 BvR 255/69

    Steinkohle-Anpassungsgesetz

    Auszug aus StGH Hessen, 09.02.1972 - P.St. 665
    Hier fehlt es bereits an dem Erfordernis der unmittelbaren Selbstbetroffenheit mangels eines besonderen Willensaktes der öffentlichen Gewalt, der sich auch in der Rechtssphäre des Antragstellers auswirkte (vgl. BVerfG in ständiger Rechtsprechung, zuletzt BVerfGE 29, 83 (94)).
  • VerfGH Sachsen, 29.08.2008 - 154-I-07

    Antrag des 2. Untersuchungsausschusses gegen die Sächsische Staatsregierung auf

    Die sprachliche Umschreibung des Untersuchungsgegenstandes muss so genau sein, dass sich die thematischen Begrenzungen mit den Mitteln der Auslegung eindeutig ausmachen lassen (vgl. HessStGH ESVGH 17, 1 [17]; 22, 136 [140]; LVfG-LSA LVerfGE 15, 353 [358]).
  • StGH Hessen, 15.01.1982 - P.St. 947

    Startbahn West - Zulassungsvoraussetzungen für ein Volksbegehren

    Mit Rücksicht auf die Entscheidung zur Hauptsache ist auch der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung gegenstandslos geworden (so der Hess. StGH in st. Rspr., vgl. z. B. Beschlüsse vom 9. Februar 1972 - P.St. 665 -, ESVGH 22, 136 (141), vom 19. Mai 1976 - P.St. 825 -, vom 1. November 1979 - P.St. 900 - ebenso BayVerfGH in einem die Zulassung eines Volksbegehrens betreffenden Verfahren, Entscheidung vom 10. März 1978 - Vf. 132 - IV - 77 S. 41).
  • VerfGH Saarland, 21.01.2020 - Lv 15/19

    Missbrauchsverdacht an Uniklinik: Erweiterung des Untersuchungsausschusses

    Die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses stellt deshalb prinzipiell eine parlamentsinterne Maßnahme dar, die Rechte privater Personen noch nicht tangiert (BayVerfGH v. 31.03.1995 - Vf. 43-VI/94 - NVwZ 1996, 1206; Hess StGH v. 09.02.1972, P.St. 665, juris Rn. 39; Glauben, NVwZ 2015, 1023, 1024; Brocker, NVwZ 2014, 1357 (1357 f); Glauben in Glauben/Brocker, Das Recht der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse in Bund und Ländern - Handbuch mit Kommentierung zum PUAG, 2. Aufl. 2016, Kap. 8 Rn. 18 m.w.N.; Platter, Das parlamentarische 12.
  • StGH Hessen, 13.04.2011 - P.St. 2290

    Urteil im Verfassungsstreitverfahren wegen des Untersuchungsausschusses 18/1 des

    Untersuchungsausschüsse sind Hilfsorgane des Parlaments bei der Aufklärung von Sachverhalten, die es in Erfüllung seines Verfassungsauftrags als Vertretung des Volkes für aufklärungsbedürftig hält (vgl. StGH ESVGH 17, 1 [12]; ESVGH 22, 136 [138f.]; BVerfGE 67, 100 [124]; 124, 78 [114]).
  • StGH Hessen, 09.12.1998 - P.St. 1297

    Minderheitenrecht; Untersuchungsausschuss; Verfassungsstreitigkeit;

    Untersuchungsausschüsse sind Hilfsorgane des Parlaments, durch die das Parlament unabhängig von Regierung, Behörden und Gerichten mit hoheitlichen Mitteln selbständig diejenigen Sachverhalte prüfen kann, die es in Erfüllung seines Verfassungsauftrags als Vertretung des Volkes für aufklärungsbedürftig hält (vgl. StGH, Urteil vom 24.11.1966 - P.St. 414 -, ESVGH 17, 1 ; Beschluß vom 09.02.1972 - P.St. 665 -, ESVGH 22, 136 ).
  • StGH Hessen, 05.11.1975 - P.St. 782

    Petition; Petitionsrecht; Rechtsweg; verfassungsrechtliche Streitigkeit;

    Da die Anträge in der Hauptsache sich sämtlich als unzulässig erweisen, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs auch für den Erlaß einer einstweiligen Verfügung kein Raum (vgl. StGH, Beschluß vom 9. Februar 1972 - P. St. 665 - in ESVGH 22, 137 = DÖV 1972, 568, zuletzt Beschluß vom 10. September 1975 - P. St. 780 -).
  • StGH Hessen, 05.11.1975 - P.St. 794

    Rechtliches Gehör; Prozessfähigkeit; Frist; Fristbeginn; Zustellung;

    Für den Erlaß einer einstweiligen Verfügung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Staatsgerichtshofes kein Raum, wenn die anhängige Grundrechtsklage unzulässig ist (vgl. StGH, Beschluß vom 9. Februar 1972 - P.St. 665 - in ESVGH Bd. 22, 137 = DÖV 1972, 568; zuletzt im Beschluß vom 10. September 1975 - P.St. 780 -).
  • StGH Hessen, 27.03.1974 - P.St. 743

    Auslieferung; Auslieferungsverfahren; Bundesrecht; Prüfungsmaßstab; Willkür

    Denn nur in einem zu seiner Entscheidungszuständigkeit gehörigen Streitfall kann der Staatsgerichtshof eine einstweilige Verfügung erlassen (vgl. die Entscheidungen des Staatsgerichtshofs vom 16. Juni 1971 - P.St. 631 -, vom 9. Februar 1972 - P. St. 665 -, vom 6. September 1972 - P. St. 691 - und vom 12. September 1973 - P. St. 723 - ebenso das Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 7, 367, 371).
  • StGH Bremen, 13.03.1978 - St 3/76

    Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Einsetzung des parlamentarischen

    ESVGH 22, 136 = DÖV 1972, 568; Maunz in Maunz/Dürig/Herzog, Grundgesetz, Kommentar, Artikel 44, Rdnr. 14 und 27).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht